Als Feuerbestattung versteht man das Beisetzen von Verstorbenen in einer Urne. Der Beisetzung geht hierbei die Einäscherung voraus. Da in Deutschland eine sogenannte Sargpflicht für die Kremation besteht, wird der Verstorbene in einem sogenannten Kremationssarg im Krematorium verbrannt. Die übrig gebliebene Asche wird dann in eine Aschekapsel gefüllt und verschlossen. Die Aschekapsel kann anschließend in einer Schmuckurne auf einem Friedhof beigesetzt werden. Der Vorteil dieser Bestattungsart ist die Vielzahl an Möglichkeiten die Urne beizusetzen. In einem Urnengrab auf dem Friedhofsgelände, in einem Erdgrab, in Kolumbarien oder im Wurzelwerk eines Baumes. Auf einigen Friedhöfen ist auch das Verstreuen der Asche im Rahmen einer anonymen Beisetzung möglich. In Deutschland ist es nicht erlaubt, Urnen nicht beizusetzen und z.B. mit in die eigene Wohnung zu nehmen.