In der Bestattungsverfügung wird eindeutig der letzte Wille festgehalten. Dies ist bindend und entlastet die Angehörigen im Todesfall. Es wird dargelegt was mit den sterblichen Überresten geschehen soll und beugt somit Unstimmigkeiten unter den Hinterbliebenen vor. Eine Verfügung wird zu Lebzeiten erstellt. Sie sollte nicht Bestandteil des Testaments sein, da dieses frühestens 3 Wochen nach dem Todesfall und nur für die rechtlichen Erben eröffnet wird. Diese Verfügung sollten Sie an einem sicheren und für die Angehörigen auffindbaren Ort hinterlegen oder einer vertrauenswürdigen Person übergeben. Um Zweifel an der Echtheit auszuräumen sollte sie handschriftlich verfasst werden.